Informationen für Patienten

  • Wie wir Zahnmaterialien testen und wie Sie Hilfe erhalten.
  • Welche Unverträglichkeitsreaktionen bzw. Symptome Zahnfüllungen auslösen können.
  • Wie Allergiker verträgliches Zahnmaterial erhalten.

Unverträglichkeiten auf Zahnmaterialien nehmen zu. Betroffene reagieren nicht nur – wie von Patienten meist vermutet – auf Dentalmetalle, sondern ebenso häufig sind beispielsweise Allergien auf Inhaltsstoffe von Kunststoffen, Dentalklebern oder Wurzelkanalfüllungen zu beobachten.

Wenn Sie zu den Betroffenen zählen und Sie oder Ihr behandelnder Zahnarzt eine Unverträglichkeit auf Zahnmaterialien bei Ihnen vermuten, sollten Sie sich testen lassen. Ein wissenschaftlich belegter Allergietest hilft Ihnen, bereits bestehende Zahnfüllungen auf die persönliche Verträglichkeit zu untersuchen und das Dentalmaterial auszuwählen, das zukünftig für Sie geeignet ist.

Testen von Zahnmaterial
Am „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ (BZVZ)

Das „Internationale Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen (BZVZ)“, unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, ist an der Ludwig-Maximilians-Universität München etabliert. In das Zentrum fließen mehr als 20 Jahre Erfahrung und eigene Forschung in den Bereichen Dentaltoxikologie, Biokompatibilität und Verträglichkeit von Zahnmaterialien.

Ludwig-Maximilians-Universität München LMU
Internationales Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien BZVZ
Leiter: Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl
E-Mail: reichl@lmu.de
Mobil: +49(0)171 2336927

Kontakt – einen Termin vereinbaren

Wenn Sie Zahnmaterialien testen lassen möchten, bitten wir Sie zunächst, uns vorab eine kurze E-Mail zu schreiben. Hilfesuchende Patienten erhalten zeitnah einen Anruf zur Beratung und/oder Terminierung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie uns für den Erstkontakt noch nicht telefonisch erreichen, sondern wir Sie anrufen werden. Unser Fachgebiet ist die Wissenschaft, Lehre und Forschung und im Internationalen Beratungszentrum versuchen wir zudem persönlich für Sie da zu sein.

Deshalb bitten wir vorab um Ihre E-Mail mit folgenden Informationen:

  • Ihr Name, Vorname
  • Adresse
  • Telefonnummer (Festnetz, auch Handynummer, beste Erreichbarkeit)
  • Kurze (!) Beschreibung Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Symptome

E-Mail an: reichl@lmu.de
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, können Sie uns (bitte nur in diesem Ausnahmefall) auch telefonisch erreichen. Mobil 0171 2336927

Wie wir Zahnmaterialien testen – welche Allergietests wir durchführen

Um die individuelle Biokompatibilität bzw. Toxikologie von Zahnwerkstoffen zu ermitteln, führen wir am BZVZ in München folgende Allergietests durch:

  • Epikutantest (Hauttest)
  • Lymphozytentransformationstest (LTT; sog. Bluttest)
  • Basophilen-Degranulationstest (BDT)
  • Titan-Stimulations-Test (TST)

Nach einem persönlichen Beratungsgespräch wird das Testverfahren bestimmt. Da jedoch insbesondere die Unverträglichkeiten auf dentale Kunststoffe zugenommen haben, wird in unserem Zentrum überwiegend der Epikutantest durchgeführt.

Für den Patienten ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass für bestimmte freigesetzte Inhaltsstoffe aus Kunststoff-Zahnmaterialien der Epikutantest den anderen Testverfahren vorgezogen wird, da der LTT bei dentalen Kunststoffen falsche Ergebnisse liefern kann. (Warum dieses so ist und welche biochemischen Reaktionen eine Rolle spielen, wird aktuell auf universitärer Ebene intensiv erforscht.) Der u.a. Lymphozytentransformationstest (LTT), Basophilen-Degranulations-Test (BDT) und/ oder Titan-Stimulations-Test (TST) können zum Testen weiterer dentaler Materialien angewandt werden.

Ablauf und Durchführung des Epikutantests als Dentalmaterial-Allergietest

Der Epikutantest für dentale Materialien dauert insgesamt 3 Tage (meist innerhalb montags bis donnerstags). Dabei werden die Allergene am ersten Tag mit einem speziellen Pflaster auf dem Rücken aufgetragen und auf dem Rücken belassen. Alle Dental-Allergene sind komplett in unserem Zentrum verfügbar. Nach 2 Tagen wird das Pflaster mit den Allergenen entfernt und zum ersten Mal abgelesen. Einen Tag später wird das Ergebnis zum zweiten Mal protokolliert.

Nachdem uns die Testergebnisse vorliegen, können wir anhand unserer Datenbank eine gezielte Auswahl über Zahnmaterialien vornehmen, die für Sie verträglich sind. Wir wählen das verträglichste Zahnmaterial vor einer Zahnrestauration aus. Des Weiteren ist es möglich, dass wir Ihnen für jede einzelne Zahnfüllung, die Sie derzeit im Mund tragen, klar sagen können, ob diese für die aufgetretenen Beschwerden die Ursache sein kann oder nicht. Wir empfehlen Ihnen präzise, welche Zahnfüllung Sie entfernen lassen sollten und welche für Sie unbedenklich ist.

Ein Allergietest am „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien“ erfolgt stets in unserem Zentrum, das direkt am Tegernsee liegt. Vor der Durchführung des Allergietests erfolgt ein ca. einstündiges Beratungsgespräch mit Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl.

Sollten Sie weiter entfernt leben, ist es möglich, dass nur das Beratungsgespräch in unserem Zentrum am Tegernsee stattfindet und gleich im Anschluss die Allergene in unserem Zentrum aufgetragen werden. Für das Testergebnis können wir dann mit einem heimatnahen Allergologen Ihrer Wahl (u.a. Hautarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Pneumologe) zusammenarbeiten, der die Ablesungen des Tests durchführt und uns die Ergebnisse mitteilt. Ein Zusenden unserer Allergene an einen Allergologen Ihrer Wahl ist nicht möglich!

Ein Epikutantest dauert nicht lang! Die Auftragung des Tests erfolgt in ca. 20 Minuten, die Ablesungen in nur wenigen Sekunden.

Wer kommt für die Kosten auf?

Wer kommt für die Kosten des Allergietests auf? Unser Testverfahren ist zweigeteilt. Der Epikutantest ist das einzige von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Testverfahren zum Nachweis von Zahnmaterial-Unverträglichkeiten. Dieser Test ist eine Kassenleistung. Die Leistungen des „Internationalen Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ sind hingegen Privatleistungen. Über die Zusammensetzung und die Höhe der Kosten informieren wir Sie transparent am Telefon, noch bevor Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Die Besonderheiten unseres Testverfahrens am BZVZ

Das BZVZ bietet mehr als den „reinen“ Allergietest bei Zahnmaterial Unverträglichkeiten an! Um die Besonderheiten unseres Testverfahrens zu verstehen, möchten wir Ihnen kurz die Grundlagen zu Unverträglichkeiten von dentalen Werkstoffen darlegen und Sie darüber informieren, warum wir den Test durchführen, wie wir ihn durchführen.

Auslöser für Allergien durch Zahnmaterialien und die Symptome

In den letzten Jahren beobachten wir eine steigende Anzahl von Patienten, bei denen nach Zahnrestaurationen „Nebenwirkungen“ auftreten. Als Auslöser dieser Reaktionen konnten mittlerweile die in Zahnmaterialien (z.B. Komposits, Kleber, Adhäsive, Zemente, Prothesen) häufig verwendeten Methacrylate bzw. (Co)Monomere aber auch viele Zahnzusatzstoffe und Metalle (aus Legierungen, Brücken, Kronen) eindeutig identifiziert werden.

Bei den Reaktionen bzw. Unverträglichkeiten unterscheidet man spezifische („sichtbare“) Symptome von den unspezifischen („nicht sichtbaren“) Symptomen.

Spezifische Symptome sind beispielweise Hautreaktionen wie Hautekzeme, Hauterytheme, Mundschleimhautveränderungen, Zungenbeläge, lichenoide Reaktionen und Rötungen. Unspezifische Symptome können von Durchfällen, Herzrhythmusstörungen, Geschmacksstörungen, Zungenbrennen, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Seh- und Hörstörungen, Gelenkschmerzen über Magen-Darmprobleme, Ermüdung, Nervosität bis hin zur Depression und allgemeiner Schwäche reichen.

Unser Testverfahren

Unser Allergietestverfahren haben wir in Zusammenarbeit mit Kliniken und Instituten an der Ludwig-Maximilians-Universität München, an der Technischen Universität München und am Helmholtz-Zentrum in Neuherberg/ München entwickelt, zum Nachweis einer evtl. bestehenden Allergie gegenüber Inhaltsstoffen aus Zahnmaterialien.

Wird bei Patienten eine Unverträglichkeit nachgewiesen, dürfen sie auf keinen Fall ein Zahnmaterial erhalten, aus dem Stoffe freigesetzt werden können, gegen die der Patient eine Allergie zeigt. Doch wie soll ein Zahnarzt oder Allergologe das verträglichste Material vor einer Zahnrestauration für den Patienten finden? In der Regel besteht „ein Zahnmaterial“ aus vielen unterschiedlichen Zusammensetzungen. So gibt es beispielsweise in der Zahnmedizin nicht „den einen“ Kunststoff, sondern die Zahnfüllung „Kunststoff“ setzt sich aus vielen weiteren dentalen Materialien zusammen, und jeder Hersteller stellt einen anderen Kunststoff her!

Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe wird von den Herstellern gegenüber den Zahnärzten nicht preisgegeben. In den Datenblättern der Hersteller finden sich nur wenige Angaben. Warum? Jeder Hersteller hat meist große Forschungsarbeiten unternommen, um zur optimalen Zusammensetzung seiner Inhaltsstoffe zu gelangen und diese variieren beträchtlich von Hersteller zu Hersteller. Bis zu 30 verschiedene Substanzen können allein aus Zahnkunststoff-Materialien freigesetzt und über Jahre ausgewaschen werden und dann in den Körper gelangen.

Nicht entscheidend ist deshalb, welcher Inhaltsstoff in dem Material ist, sondern welcher Stoff in welcher Menge freigesetzt werden kann. Nur ein freigesetzter Inhaltsstoff kann Beschwerden auslösen! In langjährigen Forschungsstudien wurden die Freisetzungsraten von Inhaltsstoffen aus Zahnmaterialien bestimmt.

Genau an diesem Punkt setzt die Expertise unseres Beratungszentrums ein: Unser Zentrum verfügt über eine weltweit einzige Datenbank zu den freigesetzten Inhaltsstoffen.

Auch wenn in den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller niemals alle Stoffe aufgeführt werden, sind uns dennoch die freisetzbaren Inhaltsstoffe bekannt. Wir finden bis zu 30 verschiedene freisetzbare Inhaltsstoffe aus Zahnkunststoff-Materialien und bis zu 60 aus metallischen Legierungen. Daraus resultiert unsere Datenbank.

Nur über die vorhandene Datenbank der freigesetzten Inhaltsstoffe ist eine gezielte Auswahl des für jeden Patienten verträglichen Zahnfüllmaterials möglich. Damit können wir dem behandelnden Zahnarzt genaue Informationen darüber geben, welche dentalen Materialien, von welchem Hersteller, für einen Patienten mit einer nachgewiesenen Allergie auf Zahnmaterialien geeignet sind. Des Weiteren kann erst so entschieden werden, welche Zahnfüllungen bei einem Patienten wieder entfernt werden sollten und welche belassen werden können. Dazu sind dann die Namen der dentalen Werkstoffe zu nennen, die bislang angewendet wurden (z.B. Hersteller- und Produktname). Auch bei der Namensfindung der bereits verwendeten Zahnmaterialien gibt Ihnen das BZVZ umfassende Hilfestellung!

Welche Inhaltsstoffe von uns auf ihre Freisetzungsrate getestet wurden

In unseren Untersuchungen wurden von folgenden Zahnmaterialien die Freisetzungsraten von Inhaltsstoffen qualitativ und quantitativ mit aufwändigen Analysemethoden bestimmt:

Kompositen, Klebern, Adhäsiven, Wurzelkanalfüllmaterialien, Prothesenmaterialien, Fissurenversiegler, Zementen, Keramiken, Dental-Legierungen, Implantaten, Brackets und Drähten (Retainer) und Knochenaufbaumaterialien.

Alle diese Zahnmaterialien sind kommerziell verfügbar und sind nach der Bestellung durch den Zahnarzt, sollte er sie nicht vorrätig haben, innerhalb von 24 Stunden lieferbar.

Durch diese Untersuchungen konnte mittlerweile die weltweit einzige Datenbank zur Freisetzungsrate der Inhaltsstoffe aus diesen Zahnmaterialien aufgebaut werden. Diese Stoffe stellen potente Allergene dar. Alle diese Allergene sind im „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ in München verfügbar.

Warum ist die Testung der fertigen (polymerisierten) Zahnmaterialien nicht möglich?

Die fertig polymerisierten Zahnmaterialien (wie Komposits, Kleber, Prothesen) oder die fertigen metallischen Materialien (wie Kronen, Legierungen, Brackets, Implantate etc.) können nicht direkt im Epikutantest oder im LTT getestet werden, weil viele Inhaltsstoffe erst nach einem halben Jahr freigesetzt werden und deshalb nach 4-tägiger Ablesung im Epikutantest oder im LTT falsche Entscheidungen bei der Auswahl resultieren würden. Es müssen immer die bereits freigesetzten Inhaltsstoffe getestet werden, diese reagieren innerhalb von 4 Tagen und können dann über die Datenbank zur Auswahl des für den Patienten verträglichen Zahnmaterial führen.

Viele Zahnärzte geben ihren Patienten einfach das fertige Zahnmaterial für einen Epikutantest mit, das dann getestet werden soll. Doch Patienten müssen zum Allergietest kein Zahnmaterial mitbringen, weil es aus den erwähnten Gründen so nicht zu testen ist!

Verzicht auf Zahnmetalle – sind dentale Keramikvarianten „generell sicherer“?

Nein, so einfach ist es leider nicht! Bei Zahnmaterial Unverträglichkeiten ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Mensch individuell auf Substanzen reagiert. Nur weil ein dentaler Werkstoff für einen Patienten gut verträglich ist, heißt es nicht, dass er damit für alle verträglich ist.

Aus Dentallegierungen (einer Mischung aus mehreren Zahnmetallen), selbst aus hochgoldhaltigen Legierungen mit bis zu 80 % Goldanteil, können Substanzen bzw. Metalle freigesetzt werden. Diese können beim Menschen gesundheitliche Beschwerden hervorrufen.

Doch auch für die Eingliederung von z.B. dentalen Keramiken braucht der Zahnarzt stets bestimmte Klebestoffe, sogenannte Adhäsive bzw. Zemente. Aus denen können wieder Substanzen freigesetzt werden, die bei einem Allergiker Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen können.

Patienten ist es zu empfehlen, vor einer Zahnrestauration einmal die Zahnmaterialien austesten zu lassen, um so einen Nachweis über ihre persönlichen Verträglichkeiten bzw. Unverträglichkeiten von Zahnmaterialien zu erhalten.

Im BZVZ verfügen wir in unserer Datenbank auch über alle freigesetzten Inhaltsstoffe metallischer und keramischer Zahnmaterialien, mit den dazugehörigen Klebern, so dass wir Ihnen auch hier eine sichere Auskunft über Ihre Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit geben können.

Tragen Allergiker ein höheres Risiko für Allergien auf Zahnmaterialien?

Patienten mit bereits bestehenden Allergien haben eine höhere Wahrscheinlichkeit auch gegen Zahnmaterialien allergisch zu reagieren. Deshalb empfehlen wir insbesondere Allergikern, sensiblen Menschen und Patienten mit Verdacht auf Dentalmaterial-Allergien zum Test.

Durch einen Test kann der betroffene Patient möglichen entstehenden Nebenwirkungen vorbeugen und der behandelnde Zahnarzt kann den oft unangenehmen Streitigkeiten beim Auftreten von Unverträglichkeiten im Vorfeld aus dem Weg gehen. Patient und Zahnarzt befinden sich somit beide auf der sicheren Seite!

Erstellen von Gutachten

Bei wissenschaftlich nachgewiesenen Unverträglichkeiten gegen Zahnmaterialien können auch die entsprechenden Gutachten erstellt werden. Hier ist zu beachten, dass nur Unverträglichkeiten bei Patienten von den Gremien anerkannt werden, wenn sie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden präzise identifiziert und dokumentiert worden sind. Nur wissenschaftlich fundierte Gutachten finden bei Krankenkassen und/oder bei Gerichtsprozessen Anerkennung.

Ein Allergietest vom „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ in München ist anerkannt.

Andere Ursachen von Beschwerden

Insbesondere bei unspezifischen („nicht sichtbaren“) Symptomen (siehe oben), kann die Ursache auch in anderen Erkrankungen und manchmal in zu viel Stress liegen.

Mit unserem Testverfahren ist es möglich zu ermitteln, ob die Ursache Ihrer Symptome in der Allergie auf Zahnmaterialien liegt. Sind andere Erkrankungen bereits ausgeschlossen, und auch das Testen von dentalen Werkstoffen zeigt im Ergebnis, dass diese als Ursache ausgeschlossen werden können, werden Ihre Beschwerden sehr wahrscheinlich psychosomatisch sein. Andersherum werden jedoch auch Allergikern manchmal „psychosomatische Symptome“ unterstellt, obwohl ihre Beschwerden erst und ausschließlich aufgrund einer Allergie entstanden sind.

Mit einem Test erhalten Sie, Ihr Zahnarzt und auch Ihr Hausarzt Klarheit. Psychosomatische Beschwerden können klar von Unverträglichkeiten unterschieden werden!

Sollte das Ergebnis des Allergietests ergeben, dass die Ursache der Beschwerden, eindeutig und wissenschaftlich belegt, nicht an Ihren Zahnfüllungen liegt, dann erhalten die betroffenen Patienten auch in diesem Fall im BZVZ auf Wunsch Unterstützung. So können wir Ihnen weitere Vorgehensweisen anbieten, die von Testungen von Umweltallergenen bis hin zur fachärztlichen psychosomatischen Betreuung reichen können. Hier werden weitere Therapiekonzepte vermittelt – mit sehr großem Heilungserfolg.

Wir bieten unseren Patienten Hilfe, bis es Ihnen besser geht.