- Wie wir Zahnmaterialien testen und wie Sie Hilfe erhalten.
- Welche Unverträglichkeitsreaktionen bzw. Symptome Zahnfüllungen auslösen können.
- Wie Allergiker verträgliches Zahnmaterial erhalten.
Unverträglichkeiten auf Zahnmaterialien nehmen zu. Betroffene reagieren nicht nur – wie von Patienten meist vermutet – auf Dentalmetalle, sondern meist häufiger sind zu beobachten beispielsweise Allergien auf Inhaltsstoffe von Kunststoffen, Dentalklebern, Adhäsiven, Prothesenmaterialien, Wurzelkanalfüllungen und andere Zahnmaterialien.
Wenn Sie zu den Betroffenen zählen und Sie oder Ihr behandelnder Zahnarzt eine Unverträglichkeit auf Zahnmaterialien vermuten, sollten Sie sich testen lassen. Ein wissenschaftlich belegter Allergietest hilft Ihnen, bereits bestehende Zahnmaterialien auf die persönliche Verträglichkeit zu untersuchen und das Dentalmaterial auszuwählen, das zukünftig für Sie gut verträglich ist.
Testen von Zahnmaterial
Am „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ (BZVZ)
Das „Internationale Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen (BZVZ)“, unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, wurde an der Ludwig-Maximilians-Universität München und am Tegernsee etabliert. In das Zentrum fließen mehr als 30 Jahre Erfahrung und eigene Forschungen in den Bereichen Dentaltoxikologie, Biokompatibilität und Verträglichkeit von Zahnmaterialien.
Internationales Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien (BZVZ)
Ludwig-Maximilians-Universität München LMU und
Ärztehaus am Tegernsee
Leiter: Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl
E-Mail: reichl@lmu.de
Mobil: +49(0)171 2336927
Kontakt – einen Termin vereinbaren
Wenn Sie Zahnmaterialien testen lassen möchten, bitten wir Sie zunächst, uns vorab eine kurze E-Mail mit Ihren Telefonnummern zu schreiben. Hilfesuchende Patienten erhalten zeitnah einen Rückruf zur Beratung und/oder Terminierung. Unser Fachgebiet ist die Wissenschaft, Lehre und Forschung und im Internationalen Beratungszentrum versuchen wir zudem persönlich für Sie da zu sein.
Deshalb bitten wir vorab um Ihre E-Mail mit folgenden Informationen:
- Ihr Name, Vorname
- Adresse
- Telefonnummer (Festnetz, auch Handynummer, beste Erreichbarkeit)
- Kurze (!) Beschreibung Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Symptome
E-Mail an: reichl@lmu.de
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, können Sie uns (bitte nur in diesem Ausnahmefall) auch telefonisch erreichen. Mobil 0171 2336927
Wie wir Zahnmaterialien testen – welche Allergietests wir durchführen
Um die individuelle Biokompatibilität bzw. Toxikologie von Zahnwerkstoffen zu ermitteln, führen wir am BZVZ in München und am Tegernsee folgende Allergietests durch:
- Epikutantest (Hauttest)
- Lymphozytentransformationstest (LTT; sog. Bluttest)
- Basophilen-Degranulationstest (BDT)
- Titan-Stimulations-Test (TST)
Nach einem persönlichen Beratungsgespräch wird das Testverfahren bestimmt.
Für den Patienten ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass für bestimmte freigesetzte Inhaltsstoffe aus Kunststoff-Zahnmaterialien der Epikutantest den anderen Testverfahren vorgezogen wird, da der LTT bei freigesetzten Inhaltsstoffen aus dentalen Kunststoffen, Klebern, Adhäsiven, Zementen, Prothesenmaterialien und anderen Zahnmaterialien, offensichtlich durch unspezifische Proteinbindungen, falsche Ergebnisse liefern kann und somit zur Auswahl eines falschen Zahnmaterials führen kann.
Warum dieses so ist und welche biochemischen Reaktionen bei Kunststoffen eine Rolle spielen, wird aktuell auf universitärer Ebene intensiv erforscht.
Ablauf und Durchführung des Epikutantests als Dentalmaterial-Allergietest
Der Epikutantest für dentale Materialien dauert insgesamt vier Tage. Dabei werden die Allergene am ersten Tag mit einem speziellen allergenfreien Pflaster auf dem Rücken aufgetragen und auf dem Rücken belassen. Alle Dental-Allergene sind komplett in unserem Zentrum verfügbar. Nach zwei Tagen wird das Pflaster mit den Allergenen entfernt und zum ersten Mal abgelesen. Um auch allergische Spätreaktionen zu entdecken, wird einen Tag später das Ergebnis zum zweiten Mal abgelesen und protokolliert.
Nachdem uns die Testergebnisse vorliegen, können wir anhand unserer weltweit einzigen Datenbank aller freigesetzten Inhaltsstoffe eine gezielte Auswahl über Zahnmaterialien vornehmen, die für Sie 100%ig verträglich sind. Wir wählen das verträglichste Zahnmaterial vor einer Zahnrestauration aus. Desweiteren ist es möglich, dass wir Ihnen für jedes einzelne Zahnmaterial, das Sie derzeit im Mund tragen, auch klar sagen können, ob dieses für die aufgetretenen Beschwerden die Ursache sein kann oder nicht. Wir sagen Ihnen genau, welche Zahnfüllung Sie entfernen lassen sollten/müssen und welche für Sie unbedenklich ist.
Der Allergietest am „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien“ erfolgt in unseren Zentren in München oder am Tegernsee. Vor der Durchführung des Allergietests erfolgt ein ca. einstündiges Beratungsgespräch mit Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl.
Sollten Sie weiter entfernt leben, ist es möglich, dass nur das Beratungsgespräch in unserem Zentrum am Tegernsee stattfindet und gleich im Anschluss die Allergene dort aufgetragen werden. Für das Testergebnis können wir dann mit einem heimatnahen Arzt bevorzugt Allergologen Ihrer Wahl (u.a. Hautarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Pneumologe) zusammenarbeiten, der die Ablesungen des Tests dort durchführt und uns die Ergebnisse dann mitteilt.
Die Allergene sind teuer und sehr empfindlich. Sie müssen immer frisch aufgetragen werden und können deshalb auch nicht verschickt werden. Ein Zusenden dieser Allergene an einen Allergologen Ihrer Wahl ist deshalb leider nicht möglich!
Ein Epikutantest dauert nicht lang! Die Auftragung des Tests erfolgt in ca. 20 Minuten, die Ablesungen dauern nur wenige Sekunden.
Wer kommt für die Kosten auf?
Unser Testverfahren ist zweigeteilt. Der Epikutantest ist das einzige von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Testverfahren zum Nachweis von Zahnmaterial-Unverträglichkeiten. Die Leistungen des „Internationalen Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ sind Privatleistungen. Die Arbeitsleistungen des Allergologen ist immer eine Kassenleistung. Über die jeweiligen, Test-abhängigen Leistungen, Zusammensetzungen und die Höhe der Kosten informieren wir Sie transparent am Telefon, noch bevor Sie einen Termin bei uns vereinbaren.
Die Besonderheiten unseres Testverfahrens am BZVZ
Das BZVZ bietet mehr als den „reinen“ Allergietest bei Zahnmaterial Unverträglichkeiten an! Um die Besonderheiten unseres Testverfahrens zu verstehen, möchten wir Ihnen kurz die Grundlagen zu Unverträglichkeiten von dentalen Werkstoffen darlegen und Sie darüber informieren, warum wir den Test durchführen, wie wir ihn durchführen.
Auslöser für Allergien durch Zahnmaterialien und die Symptome
In den letzten Jahren beobachten wir eine steigende Anzahl von Patienten, bei denen nach Zahnrestaurationen „Nebenwirkungen“ auftreten. Als Auslöser dieser Reaktionen konnten mittlerweile die in Zahnmaterialien (z.B. Komposits, Kleber, Adhäsive, Zemente, Prothesen) häufig verwendeten Methacrylate bzw. (Co)Monomere aber auch viele Zahnzusatzstoffe und Metalle (aus Legierungen, Brücken, Kronen, Implantate) eindeutig identifiziert werden.
Bei den Reaktionen bzw. Unverträglichkeiten unterscheidet man spezifische („sichtbare“) Symptome von den unspezifischen („nicht sichtbaren“) Symptomen.
Spezifische Symptome sind beispielweise Hautreaktionen wie Hautekzeme, Hauterytheme, Mundschleimhautveränderungen, Zungenbeläge, lichenoide Reaktionen und Rötungen. Unspezifische Symptome können von Durchfällen, Herzrhythmusstörungen, Geschmacksstörungen, Zungen-/Gaumen-/Mundbrennen, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Seh- und Hörstörungen, Gelenkschmerzen über Magen-Darmprobleme, Ermüdung, Abgeschlagenheit, Nervosität bis hin zur Depression und allgemeiner Schwäche reichen.
Unser Testverfahren
Unser Allergietestverfahren haben wir in Zusammenarbeit mit Kliniken und Instituten an der Ludwig-Maximilians-Universität München, an der Technischen Universität München und am Helmholtz-Zentrum in Neuherberg/ München entwickelt, zum Nachweis einer evtl. bestehenden Allergie gegenüber freisetzbaren Inhaltsstoffen aus Zahnmaterialien.
Wird bei Patienten eine Unverträglichkeit nachgewiesen, dürfen sie auf keinen Fall ein Zahnmaterial erhalten, aus dem Stoffe freigesetzt werden können, gegen die der Patient eine Allergie zeigt.
Doch wie soll ein Zahnarzt oder Allergologe das verträglichste Material vor einer Zahnrestauration für den Patienten finden? In der Regel besteht „ein Zahnmaterial“ aus vielen unterschiedlichen Zusammensetzungen. So gibt es beispielsweise in der Zahnmedizin nicht „den einen“ Kunststoff, sondern die Zahnfüllung „Kunststoff“ setzt sich aus vielen weiteren dentalen Einzelsubstanzen zusammen, und jeder Hersteller stellt einen anderen Kunststoff her!
Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe wird von den Herstellern nie preisgegeben. In den Datenblättern der Hersteller finden sich auch nur wenige Angaben. Warum? Jeder Hersteller hat meist große Forschungsarbeiten unternommen, um zur optimalen Zusammensetzung seiner Inhaltsstoffe zu gelangen und diese variieren beträchtlich von Hersteller zu Hersteller. Bis zu 30 verschiedene Substanzen können allein aus Zahnkunststoff-Materialien freigesetzt und über Jahre ausgewaschen werden und dann in den Körper gelangen.
Nicht entscheidend ist deshalb, welcher Inhaltsstoff in dem Material vorhanden ist, sondern welcher Stoff in welcher Menge freigesetzt werden kann. Nur ein freigesetzter Inhaltsstoff kann Beschwerden auslösen! In langjährigen Forschungsstudien wurden von uns die Freisetzungsraten von Inhaltsstoffen aus Zahnmaterialien bestimmt. Genau an diesem Punkt setzt die Expertise unseres Beratungszentrums ein: Unser Zentrum verfügt über die weltweit einzige Datenbank zu den freigesetzten Inhaltsstoffen aus Zahnmaterialien.
Auch wenn in den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller niemals alle Stoffe aufgeführt werden, sind uns dennoch die freisetzbaren Inhaltsstoffe bekannt. Wir finden bis zu 35 verschiedene freisetzbare Inhaltsstoffe aus Zahnkunststoff-Materialien und bis zu 30 aus metallischen Legierungen. Daraus resultiert unsere Datenbank.
Nur über die vorhandene Datenbank der freisetzbaren Inhaltsstoffe ist eine gezielte Auswahl des für jeden Patienten verträglichsten Zahnfüllmaterials möglich. Damit können wir dem behandelnden Zahnarzt genaue Informationen darüber geben, welche dentalen Materialien, von welchem Hersteller, für einen Patienten mit einer nachgewiesenen Allergie auf Zahnmaterialien geeignet sind. Desweiteren kann auch entschieden werden, welche Zahnfüllungen bei einem Patienten wieder entfernt werden sollten/müssen und welche belassen werden können. Dazu sind dann die Namen der dentalen Werkstoffe zu nennen, die bislang angewendet wurden (z.B. Hersteller- und Produktname). Auch bei der Namensfindung der bereits verwendeten Zahnmaterialien gibt Ihnen das BZVZ umfassende Hilfestellung!
Welche Inhaltsstoffe von uns auf ihre Freisetzungsrate getestet wurden
In unseren Untersuchungen wurden von folgenden Zahnmaterialien die Freisetzungsraten von Inhaltsstoffen qualitativ und quantitativ mit aufwändigen Analysemethoden bestimmt:
Komposits, Klebern, Adhäsive, Wurzelkanalfüllmaterialien, Prothesenmaterialien, Fissurenversiegler, Zemente, Keramiken, Dental-Legierungen, Implantate, Brackets und Drähten (Retainer) sowie Knochenaufbaumaterialien und Abdruckmaterialien.
Alle diese Zahnmaterialien sind kommerziell verfügbar und sind nach der Bestellung durch den Zahnarzt, sollte er sie nicht vorrätig haben, meist innerhalb von 24 Stunden lieferbar.
Durch diese Untersuchungen konnte mittlerweile die weltweit einzige Datenbank zur Freisetzungsrate der Inhaltsstoffe aus diesen Zahnmaterialien aufgebaut werden. Diese Stoffe stellen potente Allergene dar. Alle diese Allergene sind im „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen“ in München verfügbar.
Warum ist die Testung der fertigen (polymerisierten) Zahnmaterialien nicht möglich?
Die fertigen also polymerisierten Zahnmaterialien (wie Komposits, Kleber, Prothesen etc.) aber auch fertige metallische Materialien (wie Kronen, Legierungen, Brackets, Implantate etc.), die oft vom Zahnarzt dem Patienten mitgegeben werden, können nicht direkt im Epikutantest oder im LTT getestet werden. Es wurde nämlich festgestellt, dass viele Inhaltsstoffe erst nach einem halben Jahr daraus freigesetzt werden und deshalb nach 4-tägiger Ablesung im Epikutantest oder im LTT falsche Entscheidungen bei der Auswahl resultieren würden. Es müssen immer die chemisch reinen, freisetzbaren Inhaltsstoffe aus Zahnmaterialien getestet werden. Diese reagieren innerhalb von vier Tagen und können dann über die Datenbank zur Auswahl des für den Patienten verträglichsten Zahnmaterial führen.
Patienten müssen also zum Allergietest kein fertiges Zahnmaterial mitbringen, weil es aus den erwähnten Gründen so nicht zu testen ist!
Verzicht auf Zahnmetalle – sind dentale Keramikvarianten „generell sicherer“?
So einfach ist es leider nicht! Bei Zahnmaterial-Unverträglichkeiten ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Mensch individuell auf Substanzen reagiert. Nur weil ein dentaler Werkstoff für einen Patienten gut verträglich ist, heißt es nicht, dass er damit für alle verträglich ist.
Aus Dentallegierungen (einer Mischung aus mehreren Zahnmetallen), selbst aus hochgoldhaltigen Legierungen mit bis zu 80 % Goldanteil, können Substanzen bzw. Metalle freigesetzt werden, die gesundheitliche Beschwerden hervorrufen.
Doch auch für die Eingliederung von z.B. dentalen Keramiken braucht der Zahnarzt stets bestimmte Klebestoffe, sogenannte Adhäsive bzw. Zemente. Aus denen können wieder Substanzen freigesetzt werden, die bei einem Allergiker Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen können.
Patienten ist es zu empfehlen, vor einer Zahnrestauration einmal die freisetzbaren Inhaltsstoffe aus Zahnmaterialien austesten zu lassen, um so einen Nachweis über ihre persönlichen Verträglichkeiten bzw. Unverträglichkeiten von Zahnmaterialien zu erhalten.
Im BZVZ verfügen wir in unserer Datenbank auch über alle freigesetzten Inhaltsstoffe metallischer und keramischer Zahnmaterialien, einschließlich aller Implantate mit den dazugehörigen Klebern, so dass wir Ihnen auch hier eine sichere Auskunft über Ihre Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit geben können.
Tragen Allergiker ein höheres Risiko für Allergien auf Zahnmaterialien?
Patienten mit bereits bestehenden Allergien haben eine höhere Wahrscheinlichkeit auch gegen Zahnmaterialien allergisch zu reagieren. Deshalb empfehlen wir insbesondere Allergikern, sensiblen Menschen und Patienten mit Verdacht auf Dentalmaterial-Allergien zum Test.
Durch einen Test kann der betroffene Patient möglichen entstehenden Nebenwirkungen vorbeugen und der behandelnde Zahnarzt kann den oft unangenehmen Streitigkeiten beim Auftreten von Unverträglichkeiten im Vorfeld aus dem Weg gehen. Patient und Zahnarzt befinden sich somit beide auf der sicheren Seite!
Erstellen von Gutachten
Bei wissenschaftlich nachgewiesenen Unverträglichkeiten gegen Zahnmaterialien können auch die entsprechenden Gutachten erstellt werden. Hier ist zu beachten, dass nur Unverträglichkeiten bei Patienten von den Gremien anerkannt werden, wenn sie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden präzise identifiziert und dokumentiert worden sind. Nur wissenschaftlich fundierte Gutachten finden bei Krankenkassen und/oder bei Gerichtsprozessen Anerkennung.
Ein Allergietest vom „Internationalen Beratungszentrum für die Verträglichkeit von Zahnmaterialen (BZVZ)“ ist anerkannt.
Andere Ursachen von Beschwerden
Insbesondere bei unspezifischen („nicht sichtbaren“) Symptomen (siehe oben), kann die Ursache auch in anderen Erkrankungen und manchmal in zu viel Stress liegen.
Mit unserem Testverfahren ist es möglich zu ermitteln, ob die Ursache Ihrer Symptome wirklich in der Allergie auf Zahnmaterialien liegt oder nicht. Sind andere Erkrankungen bereits ausgeschlossen, und auch das Testen von dentalen Werkstoffen zeigt im Ergebnis, dass diese als Ursache ausgeschlossen werden können, sind Ihre Beschwerden anderer Natur. Es kann sich dabei um andere allergische Prozesse (z.B. durch Umweltallergene), andere Entzündungsprozesse bis hin zu psychosomatischen Gegebenheiten handeln. Andersherum werden jedoch oft wirklichen Allergikern manchmal „psychosomatische Symptome“ unterstellt, obwohl ihre Beschwerden erst und ausschließlich aufgrund einer Allergie entstanden sind.
Mit einem Test erhalten Sie, Ihr Zahnarzt und auch Ihr Hausarzt Klarheit. Psychosomatische Beschwerden können hier klar von Zahnmaterial-Unverträglichkeiten unterschieden werden!
Sollte das Ergebnis des Allergietests ergeben, dass die Ursache der Beschwerden, eindeutig und wissenschaftlich belegt, nicht an Ihren Zahnmaterialien liegt, dann erhalten die betroffenen Patienten auch in diesem Fall vom BZVZ Unterstützung. Wir bieten Ihnen weitere Vorgehensweisen und Therapiemöglichkeiten an, die von Testungen von Umweltallergenen bis hin zur fachärztlichen psychosomatischen Betreuung reichen. Hier werden neueste, wissenschaftlich fundierte Therapiekonzepte vermittelt – mit sehr großem Heilungserfolg. Wichtig: Wir begleiten die Patienten bis Ihre Symptomatik vollkommen verschwunden ist.